Im letzten Jahr "übten" die Kinder und Jugendlichen auf Schloss Zinneberg sowie geladene Wähler*innen aus anderen Schulen die Bundestagswahl bei der "U-18-Wahl", durchgeführt von der Zinneberger Projektstelle "Außerschulische Bildungsarbeit" und dem vorberuflichen Förderprogramm FLLAPS..
Heuer wird dieses "Üben" in den Wohngruppen von Schloss Zinneberg in die Realität umgesetzt. Die Wahl zum Jugendrat, dem Mitverantwortungsgremium der Wohngruppen des Heilpädagogischen Heimes, erfolgt dieses Mal mit einem Wahlkampf-Vorlauf.
Eine Auftaktveranstaltung, die von Moderatoren*innen geleitet wurde, führte in den Wahlmodus ein und sammelte Themen, die die Bewohnerinnen des Heimes dem neuen Jugendrat mit auf den Weg geben wollten (siehe hierzu Titelbild - Themen über Online-Befragung/über Mentimeter ermittelt). Bis zu einem festgelegten Zeitpunkt kann sich jede interessierte Bewohnerin der Wohngruppe für die Kanditatur melden. Die interessierten Personen erhalten von den Moderatoren*innen Unterstützung, bei der Erstellung eines Profils - welche Ziele verfolgt die Kandidatin, ihre Interessen, ihre Engagement, ihre Wahlversprechen. Bei Bedarf erhält die Kandidatin Unterstützung, ein Wahlplakat zu erstellen oder einen Videoclip zu drehen. Die Kandidatin kann sich zu einem festgelegten Zeitpunkt in den einzelnen Wohngruppen präsentieren, also um Stimmen zu werben. Dann erfolgt MItte Dezember die Wahl zum Jugendrat.
Die erste Sitzung ist für Januar 2023 geplant. Der Jugendrat von Schloss Zinneberg besteht aus 6 Mitgliedern, die sich selbständig organisieren, sich eine Satzung geben, sich für Protokoll und Einladungen, sowie Themen eigenverantwortlich kümmern. Der Jugendrat hat die Möglichkeit, ein Jugendforum einzuberufen (alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus den Wohngruppen, zusammen mit Betreuer*innen, Einrichtungs- und Erziehungsleitung), sich in der Gesamtkonferenz der Betreuer*innen des Heimes anzumelden, um Wünsche, Vorschläge zu besprechen bzw. die eigene Arbeit zu präsentieren. Er kann zu seinen Sitzungen einladen usw.
Wichtig ist, dass die jungen Menschen, Möglichkeiten haben, ihre Anliegen in einem fest installierten Gremium zu besprechen, zu planen, sich zu engagieren - Rechte und Pflichten stellvertretend für die Bewohner*innen der Wohngruppen wahrzunehmen. Begleitet wird der Jugendrat von Moderatoren*innen, Kolleginnen aus dem Wohngruppenbereich, die lediglich bei Bedarf unterstützend zur Seite stehen - denn Demokratie und Teilhabe will und muss gelernt sein!
Übrigens: Es gibt neben einem Jugendrat (oder Heimrat, wie es andere Einrichtungen nennen), auch einen Bayerischen Landesheimrat aus gewählten Mitgliedern einzelner Jugend-(Heim)räte. Näheres siehe unter https://www.landesheimrat.bayern.de
Mittlerweile gehören Mitbestimmungsgremien selbstverständlich zu stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, ohne diese keine Betriebserlaubnis der Regierung. Aber auch ohne "Regierungs-Auflage" muss es ein pädagogisches Grundprinzip sein, junge Menschen in ihren Anliegen ernst zu nehmen, sie als Experten*innen ihres Lebens zu sehen und entsprechend miteinzubinden.
Auf Schloss Zinneberg gibt es auch in den anderen Bereichen entsprechende Mitbestimmungsgremien - Schüler*innenmitverwaltung; Auszubildenden-Konferenz, Gruppensprecher*innen in anderen Bereiche. Sogar in der Kinderkrippe wird sehr viel Wert gelegt auf Partizipationsmöglichkeiten im Alltag, festgeschrieben in einem eigenen Konzept.
Unsere Welt braucht mehr denn je Menschen mit Rückrat, die mit Mut und Überzeugung, sich mitverantwortlich fühlen für diese/unsere EINE WELT, um die eigenen Rechte, aber auch um die Pflichten für gutes Zusammensein wissen!